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OLG Hamm, 25.04.1996 - 28 U 188/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 812; BRAGO § 3 Abs. 1, §§ 17, 18
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 1996, 275
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 48/08
Beweiskraft einer Privaturkunde bei Möglichkeit der Fälschung
Sinn und Zweck des in § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. (nunmehr in geänderter Fassung der Norm: § 3 a Abs. 1 S. 1 RVG) geregelten Formzwanges ist es, den Auftraggeber in seiner Entscheidungsfreiheit zu schützen, ein die gesetzliche Vergütung übersteigendes Honorar zu zahlen (OLG Hamm OLGR 1996, 275; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1218 zu § 3 BRAGO). - OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 U 397/05
Zur Auslegung einer schriftlichen Honorarvereinbarung
Sinn und Zweck des in § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO geregelten Formzwanges ist es, den Auftraggeber in seiner Entscheidungsfreiheit zu schützen, ein die gesetzliche Vergütung übersteigendes Honorar zu zahlen (OLG Hamm OLGR 1996, 275).