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   OLG Hamm, 25.04.1996 - 28 U 188/95   

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https://dejure.org/1996,14979
OLG Hamm, 25.04.1996 - 28 U 188/95 (https://dejure.org/1996,14979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.1996 - 28 U 188/95 (https://dejure.org/1996,14979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 1996 - 28 U 188/95 (https://dejure.org/1996,14979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 812; BRAGO § 3 Abs. 1, §§ 17, 18

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 1996, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 48/08

    Beweiskraft einer Privaturkunde bei Möglichkeit der Fälschung

    Sinn und Zweck des in § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. (nunmehr in geänderter Fassung der Norm: § 3 a Abs. 1 S. 1 RVG) geregelten Formzwanges ist es, den Auftraggeber in seiner Entscheidungsfreiheit zu schützen, ein die gesetzliche Vergütung übersteigendes Honorar zu zahlen (OLG Hamm OLGR 1996, 275; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1218 zu § 3 BRAGO).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 U 397/05

    Zur Auslegung einer schriftlichen Honorarvereinbarung

    Sinn und Zweck des in § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO geregelten Formzwanges ist es, den Auftraggeber in seiner Entscheidungsfreiheit zu schützen, ein die gesetzliche Vergütung übersteigendes Honorar zu zahlen (OLG Hamm OLGR 1996, 275).
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